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Aktuelle Corona-Informationen

Der Ausbruch der Corona-Pandemie beeinflusst unser aller Leben. Die Auswirkungen sind überall spürbar und vieles ist im Momant unsicher. Allgemeine Sorgen über die Zukunft, über die eigene Gesundheit und die unserer Angehörigen begleiten unsere Tage. Wenn zudem, aufgrund von Einkommenseinbußen, sei es wegen Kurzarbeit, Wegfall des Minijobs oder fehlender Einnahmen aus Selbstständigkeit, finanzielle Engpässe entstehen, kann dies Stress und Ängste auslösen.

 

Holen Sie sich frühzeitig Hilfe! Melden Sie sich bei uns, um eine qualifizierte und kostenfreie Beratung zu erhalten.

Tipps zum Haushalten:

- Haushaltsplan: Erstellen Sie eine Übersicht, indem Sie monatliches Einkommen und Ausgaben gegenüberstellen. Beachten Sie auch jährliche oder quartalsmäßige Zahlungen.

- Prioritäten setzen: Was muss auf jeden Fall gezahlt werden? Lebenssicherung geht vor, dazu gehören Sicherung der Wohnung, Strom, Gesundheit und Unterhaltszahlungen.

- Wo können Sie einsparen? Prüfen Sie Ihre Abos, Mitgliedsbeiträge, Einkäufe. Widerstehen Sie der Versuchung durch Online-Shopping: aktuell wird man überhäuft mit Angeboten zum Online-Shopping. Beachten Sie Ihre finanzielle Situation, auch im Hinblick auf die kommenden Monate. Sollten Sie Zahlungsverpflichtungen aktuell ausgesetzt haben, müssen Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt nachholen!

- Bargeldloses Zahlen: Durch bargeldloses Zahlen verliert man schneller den Überblick übers Konto. Schauen Sie deshalb öfter auf den Kontostand oder notieren Sie sich alle Ausgaben (Haushaltsbuch führen!)

Informationen über aktuelle Regelungen:

- Leistungen der Grundversorgung: Bei Verträgen für Gas, Wasser, Telefon oder Internet, die vor dem 08.03.2020 abgeschlossen wurden, können die monatlichen Zahlungen gestundet werden, ohne dass Sie die Leistung verlieren. Dies gilt vorläufig bis zum 30.06.2020. Die ausgesetzten Zahlungen müssen nachgeholt werden.

- Mietzahlungen: Es gibt einen Kündigungsschutz, wenn bis zu drei Monatsmieten nicht gezahlt werden. Dies gilt ebenfalls voraussichtlich bis zum 30.06.2020. Auch diese Beiträge müssen nachgeholt werden.

- Pflichtversicherungen (z.B. Kfz-Haftpflichtversicherung und private Krankenversicherung): Auch hier gilt der dreimonatige Zahlungsaufschub.

- Raten- und Immobilienkredite: Auch hier können die Zahlungen bis zu drei Monate lang eingestellt werden. Die anstehenden Raten werden im Anschluss nachgezahlt, dadurch verlängert sich die Laufzeit des Kredites.

Bei allen Zahlungsaufschüben gilt: Melden Sie sich frühzeitig bei der betreffenden Stelle. Schildern Sie Ihre Situation und übersenden Sie Nachweise, beispielsweise Schreiben des Arbeitgebers wegen Kurzarbeit oder Kündigung.

Links dazu:

- https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2020-04/Musterbrief_Gesetzl_Stundung_Darlehen_Corona.pdf

- https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2020-04/Musterbrief_Dauerschuldverhaeltnisse_Corona_1.pdf

Angestellte, die nun unterhalb der Grundsicherung verdienen sowie Selbstständige können, sofern sie ihren eigenen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, Aufstockungsleistungen (für Erwerbslose) nach SGB II / "Hartz IV" beantragen. Melden Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrem zuständigen Jobcenter.

Die Corona-Sonderzahlung ist der überwiegenden Meinung nach pfändungsfrei, da sie wie eine zusätzliche steuerfreie Gefahrenzulage behandelt wird. Sollte diese Zahlung auf ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingehen, benötigen Sie jedoch auf jeden Fall eine Freigabe durch das Vollstreckungsgericht oder die Vollstreckungsstelle.

Sollte die Corona-Soforthilfe für Selbstständige auf ein P-Konto eingehen, ist die aktuelle Gesetzeslage leider nicht eindeutig.

Links zu Haushaltsplan/-buch:

- https://www.geldundhaushalt.de/budgetplanung/#

- https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/coronahilfspaket-und-andere-moeglichkeiten-wenn-das-geld-knapp-wird-45990

- https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/032320_Corona_FH

Kontakt

Sandra Bellstedt

Heike Hölzer

 

Telefon

(0211) 65046120

Fax

(0211) 65046121

E-Mail 

sandra.bellstedt@swtev.de

heike.hoelzer@swtev.de

Öffnungszeiten

Montag-Donnerstag: 10-16 Uhr

Freitag: 10-14 Uhr

Theodorstraße 338

40472 Düsseldorf

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